5.2.2-8 Darf der Dozent die Universitätsbibliothek beauftragen, Kopien aus einem Lehrmittel für seinen Unterricht herzustellen?

FAQ

Ja, sofern er selber unter den schulischen Eigengebrauch fällt (Art. 19 Abs. 1 lit. b URG), diesfalls darf er sich eines Dritten, einer Bibliothek bedienen, die ihm die Kopien herstellt (Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 2 URG). Allerdings darf in diesem Falle die Bibliothek nur Auszüge aus dem Lehrmittel kopieren.