5.2.2-5 Darf die Mediathek einer Musikschule vollständige Kopien von CDs und DVDs herstellen und diese den Dozenten und Studierenden ausleihen?

FAQ

Nein, ohne Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers dürfen CDs und DVDs nur unvollständig für den schulischen Eigengebrauch kopiert werden (Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 3 lit. a URG). Ausschnitte sind dagegen zulässig.

Anders ist es beim privaten Eigengebrauch, hier ist die vollständige Kopie von CDs und DVDs zulässig (Art. 19 Abs. 1 lit. a i.V.M. Art. 19 Abs. 3 lit. a URG).

⇒ zu beachten: zur Sicherung und Erhaltung ihrer Bestände dürfen Bibliotheken und andere öffentlich zugängliche Institutionen Werke (auch vollständig) kopieren, wenn sie damit keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (Art. 24 Abs. 1bis URG).