Nein, ohne Einwilligung des Urhebers oder Rechteinhabers dürfen CDs und DVDs nur unvollständig für den schulischen Eigengebrauch kopiert werden (Art. 19 Abs. 1 lit. b i.V.m. Art. 19 Abs. 3 lit. a URG). Ausschnitte sind dagegen zulässig.
Anders ist es beim privaten Eigengebrauch, hier ist die vollständige Kopie von CDs und DVDs zulässig (Art. 19 Abs. 1 lit. a i.V.M. Art. 19 Abs. 3 lit. a URG).
⇒ zu beachten: zur Sicherung und Erhaltung ihrer Bestände dürfen Bibliotheken und andere öffentlich zugängliche Institutionen Werke (auch vollständig) kopieren, wenn sie damit keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (Art. 24 Abs. 1bis URG).