4.2.2-3 Darf ein Foto, welches eine Urheberin einem Dritten mit dem Vermerk “nicht zur weiteren Verwendung” schenkt durch den Dritten wieder verkauft werden?

FAQ

Grundsätzlich ist ein solcher Vermerk auf einem Werkexemplar wegen des Erschöpfungsgrundsatzes und den Schrankenbestimmungen unerheblich. Etwas anderes ergibt sich, wenn das Foto noch nicht durch den Urheber erstveröffentlicht wurde und der Urheber das Foto ausdrücklich mit der Auflage schenkt, das Foto nicht weiter zu verbreiten. Denn nur allein dem Urheber gebührt das Recht der Erstveröffentlichung (Art. 9 Abs. 2 URG); dieses ist ein Urheberpersönlichkeitsrecht und wird vom Erschöpfungsgrundsatz nicht berührt (vgl. Barrelet/Egloff, Das neue Urheberrecht, 3. Aufl., 2008, Art. 12 N. 9a und 10).