Erfüllt die konkrete Werknutzung die Voraussetzung einer bestimmten Schrankenbestimmung, unterliegt die erlaubte Werknutzung gewissen Einschränkungen und ist die Werknutzung gegebenfalls vergütungspflichtig?
Erfüllt die konkrete Werknutzung die Voraussetzung einer bestimmten Schrankenbestimmung, unterliegt die erlaubte Werknutzung gewissen Einschränkungen und ist die Werknutzung gegebenfalls vergütungspflichtig?