Im Begehren an das Gericht sollten der Sachverhalt und die Schlussfolgerungen möglichst deutlich geschildert werden (BGE 97 II 92). Beispielsweise kann beim Richter eine Unterlassung oder eine Beseitigung des rechtswidrigen Verhaltens sowie die Respektierung der Urheberschaft eines Werks beantragt werden.