6.1.4-5 Wer gilt als «Anstifter» einer Urheberrechtsverletzung und welche Rolle spielt diese Partei?

FAQ

Als Anstifter gilt die Partei, die die Schaffung oder Inverkehrbringung eines urheberrechtlich geschützten Werks verlangt hat. Beispiel: Ein Professor bittet den Webmaster einer Universität, ein vollständig gescanntes Buch auf einer Website zu veröffentlichen, um es mit allen Besuchern der Website zu teilen.