6.1.2-3 Was muss ich unternehmen, wenn meine Urheberrechte verletzt werden?

FAQ

Wer in seinem Urheberrecht verletzt oder gefährdet wird, kann vom Gericht verlangen, die bestehende Rechtsverletzung zu beseitigen (Beseitigungsklage, Art. 62 Abs. 1 lit. b URG). Der Kläger muss belegen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Er muss insbesondere Dokumente vorlegen oder Zeugen vorweisen können, die die bestehende Rechtsverletzung beweisen können.