4.2.2-4 Darf eine rechtmässige Käuferin eines Schwarz-Weiss-Fotos dieses in ein Buntfoto umgestalten und sich dabei auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen?

FAQ

Nein, die Käuferin ist zwar Eigentümerin des Fotos geworden. Die Umgestaltung des Fotos ist eine Änderung gemäss Art. 11 Abs. 2 URG. Das Recht auf Änderung hat der Urheber; es gehört zu seinen Urheberpersönlichkeitsrechten. Diese sind eben nicht vom Erschöpfungsgrundsatz umfasst.