4.2.2-10 An wen muss die Vergütung nach Art. 13 Abs. 1 URG gezahlt werden?

FAQ

An die Verwertungsgesellschaften – Art. 13 Abs. 3 URG. Nur die Verwertungsgesellschaften, nicht aber der Urheber, sind berechtigt, den Vergütungsanspruch geltend zu machen.