4.2.2-1 Betrifft das Verbreitungsrecht (Art. 10 Abs. 2 lit. b URG) nur die Verbreitung von Originalen?

FAQ

Nein, das Verbreiten von Werkexemplaren bezieht sich sowohl auf Originale als auch auf Vervielfältigungsexemplare (Kopien) (vgl. Hilty, Urheberrecht, 2011, 135).