3.4-4 Eine Bibliothek erhält von den Erben eines Künstlers dessen Archiv geschenkt. Dieses enthält dessen eigene Werke, aber auch Werke seiner Künstlerfreunde. Die Bibliothek will das gesamte Material für eine Ausstellung verwenden. Darf sie das?

FAQ

Nein, aus mehreren Gründen: die Erben haben weiterhin die Urheberrechte an den Werken des Künstlers. Diese sind nicht mit der Eigentumsübertragung durch die Schenkung übergegangen. Wenn die Bibliothek die Werke für die Ausstellung verwenden möchte, benötigt sie die Einwilligung der Erben. Ebenso sind die Urheberrechte der Künstlerfreunde auch nicht auf die Bibliothek durch die Schenkung übergegangen. Um diese Werke zu verwenden, muss die Bibliothek die Einwilligung dieser Urheber (und/oder anderer Rechteinhaber, z.B. deren Erben) einholen.