3.4-3 Was müssen

FAQ

Nutzer müssen abklären, wer Rechteinhaber ist. Rechteinhaber kann auch jemand anderes als der originäre Urheber sein. Wollen Nutzer ein geschütztes Werk verwenden, müssen sie sich beim Rechteinhaber eine Bewilligung einholen, es sei denn, die Nutzer fallen in den Anwendungsbereich der Schrankenbestimmungen und können daher das Werk auch ohne Einwilligung benutzen. Nutzer müssen sich zudem bewusst sein, dass ein Urheber möglicherweise nicht alle Rechte übertragen hat. In diesem Fall muss die Bewilligung für die geplante Verwendung nicht nur vom Rechteinhaber, sondern allenfalls auch vom Urheber eingeholt werden.