AKTUALISIERUNG 2020: Aufgrund des neuen Schweizer Urheberrechtsgesetzes, das seit dem 1. April 2020 in Kraft ist, ist ein fotografisches Porträt urheberrechtlich geschützt, da es eine geistige Schöpfung darstellt – das heisst, es wurde von einem Menschen aufgenommen, auch wenn es keinen individuellen Charakter hat.